Wann brauche ich einen Energieausweis?
Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 regelt die Pflicht des Verkäufers oder Bestandgebers, beim Verkauf oder bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes oder Nutzungsobjekts dem Käufer oder Bestandnehmer einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen, sowie die Pflicht zur Angabe bestimmter Indikatoren über die energietechnische Qualität des Gebäudes oder Nutzungsobjekts in Anzeigen zur Vorbereitung solcher Rechtsgeschäfte. Dies betrifft ebenfalls die Landes- oder Bundesförderungen.
Wir erstellen Ihnen einen Energieausweis, der folgende Informationen enthält:
Mehrteilige Effizienzskala
Erklärung der Indikatoren
- Heizwärmebedarf (HWB):der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, die in einem Raum bereitgestellt werden muss, um in auf einer normativ geforderten Temperatur von 20°C zu halten. Der HWB wird in „kWh/m2a“ (Kilowattstunden pro Quadratmeter [Bruttogrundfläche] und Jahr) angeführt
- Primärenergiebedarf (PEB): der Primärenergiebedarf für den Betrieb berücksichtigt in Ergänzung zum Endenergiebedarf (EEB) den Energiebedarf aus vorgelagerten Prozessen (Gewinnung, Umwandlung, Verteilung und Speicherung) für die eingesetzten Energieträger. Der PEB wird in „kWh/m2a“ (Kilowattstunden pro Quadratmeter [Bruttogrundfläche] und Jahr) angeführt
- Kohlendioxidemissionen (CO2):gesamte dem Endenergiebedarf (EEB) zuzurechnende Kohlendioxidemissionen für den Betrieb des Gebäudes einschließlich der Emissionen aus vorgelagerten Prozessen (Gewinnung, Umwandlung, Verteilung und Speicherung) der eingesetzten Energieträger. Die CO2-Emissionen werden in „kg/m2a“ (Kilogramm pro Quadratmeter [Bruttogrundfläche] und Jahr) angeführt
- Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE)Quotient aus dem errechneten Endenergiebedarf (EEB) und einem Referenz-Endenergiebedarf eines Gebäudes, das nach Bauordnung 2007 errichtet wurde. Dieser Referenzwert ist mit 1 festgelegt, ein effizienteres Gebäude hat einen fGEE kleiner 1 (ein Passivhaus hat z.B. 0,55), ein unsaniertes Gebäude hat einen Wert größer 2,5.
Detaillierte Energie- und Gebäudedaten
Spezifische Wärmeverluste der einzelnen Bauteile als Diagramm
Welche Kosten entstehen mir?
Die Kosten von einem Energieausweis sind abhängig von der Größe und der Bauform der Immobilie. Beim Neubau eines durchschnittlichen Einfamilienhauses betragen die Kosten in etwa 500,- EUR inkl. USt. Sobald der Energieausweis ausgestellt wurde, ist dieser 10 Jahre gültig.
Mit 01.04.2024 startet in Burgenland wieder der Handwerkerbonus.
Damit wird nicht nur der Energieausweis mit maximal 400€ unterstützt, sondern es werden auch Projekte die zur thermischen Qualitätsverbesserung dienen mit bis zu 10.000€ gefördert.
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Anfrage per E-Mail, wie informieren Sie gerne näher rund um das Thema Energieausweis und "Förderdschungel".